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Jugendjobbörse

Barrierefreiheitserklärung

Die BAB Unternehmensberatung GmbH ist bemüht, die Jugend-Jobbörse auf jobboerse.jugendwegweiser.at barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Jugend-Jobbörse. Für die übrige Plattform jugendwegweiser.at gilt die dort veröffentlichte Erklärung.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. „Teilweise vereinbar" bedeutet, dass die Anforderungen überwiegend, aber nicht in allen Punkten erfüllt werden. Die bekannten Abweichungen sind unten einzeln aufgeführt.

Was barrierefrei umgesetzt ist

  • Die Seite funktioniert vollständig ohne JavaScript. Suche, Filter, Sortierung, Anmeldung und das Erstellen von Inseraten sind gewöhnliche Formulare und Links. Wer Skripte blockiert oder ein Hilfsmittel verwendet, das damit nicht zurechtkommt, kann alles nutzen.
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur. Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar. Das aktuell fokussierte Element ist deutlich sichtbar umrandet; innerhalb der blauen Kopf- und Fußzeile wird die Umrandung weiß dargestellt, damit sie dort nicht verschwindet.
  • Sprungmarken. Am Seitenanfang führt „Zum Inhalt springen" direkt zum Hauptbereich. Auf der Inseratsliste gibt es zusätzlich „Direkt zu den Ergebnissen".
  • Aussagekräftige Struktur. Überschriften sind als Überschriften ausgezeichnet, Tabellen als Tabellen, Formularfelder mit zugehörigen Beschriftungen. Die Seitensprache ist als Deutsch angegeben.
  • Rückmeldungen werden angesagt. Nach einer Aktion — etwa dem Einreichen oder Verlängern eines Inserats — wird das Ergebnis so ausgegeben, dass Screenreader es vorlesen.
  • Kontaktdaten werden unverfälscht angezeigt. E-Mail-Adressen in Inseraten werden nicht künstlich unkenntlich gemacht. Solche Verschleierungen helfen kaum gegen automatisiertes Sammeln, erschweren aber die Nutzung mit Hilfsmitteln erheblich.
  • Ausreichend große Schaltflächen und Bedienelemente für die Nutzung am Berührungsbildschirm.
  • Keine automatisch abspielenden Inhalte, keine sich selbst bewegenden Elemente, keine blinkenden Inhalte.
  • Farben sind nie die einzige Information. Statusangaben werden immer zusätzlich als Text ausgegeben.
  • Ausreichende Farbkontraste. Alle Texte erreichen mindestens das Kontrastverhältnis von 4,5:1 (WCAG 2.1, 1.4.3); weiße Schrift erreicht auf dem Blau der Kopf- und Fußzeile 5,13:1, auf den roten Schaltflächen 5,62:1.
  • Die Schriftgröße lässt sich im Browser vergrößern, ohne dass Inhalte verlorengehen.

Nicht barrierefreie Inhalte

1. Tabellen auf kleinen Bildschirmen

Auf Mobiltelefonen sind breite Tabellen — insbesondere die Liste „Meine Inserate" im Unternehmensbereich — nur teilweise sichtbar und müssen seitlich verschoben werden. Ein sichtbarer Hinweis darauf fehlt derzeit, sodass die Schaltflächen zum Bearbeiten, Verlängern oder Zurückziehen übersehen werden können.

Geplante Abhilfe: Auf kleinen Bildschirmen soll die Liste künftig als untereinander angeordnete Einträge statt als Tabelle dargestellt werden. Bis dahin lässt sich die Tabelle seitlich verschieben; alle Schaltflächen sind so erreichbar.

2. Automatische Abmeldung im Verwaltungsbereich

Im Verwaltungsbereich wird eine Sitzung nach 60 Minuten ohne Aktivität automatisch beendet. Diese Frist kann nicht verlängert werden (Abweichung von WCAG 2.1, 2.2.1).

Begründung: Der Verwaltungsbereich kann Inhalte öffentlich sichtbar machen. Die Zeitbegrenzung dient der Sicherheit und ist aus diesem Grund beibehalten. Nach der Abmeldung wird der Grund angezeigt, und die begonnene Arbeit geht nicht verloren.

Betroffen: ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, nicht Unternehmen oder Arbeitsuchende.

3. Inhalte der Unternehmen

Die Texte der Inserate werden von den inserierenden Unternehmen selbst verfasst. Wir prüfen jedes Inserat vor der Veröffentlichung, können jedoch nicht sicherstellen, dass jede Formulierung in leicht verständlicher Sprache abgefasst ist.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.09.2026 erstellt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die mit der Umsetzung betraute Stelle. Geprüft wurden Tastaturbedienung, Nutzung ohne JavaScript, Dokumentstruktur, Farbkontraste sowie die Darstellung auf Mobiltelefonen. Die Kontrastwerte wurden im Browser gemessen, nicht geschätzt.

Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.

Rückmeldung und Kontakt

Fällt Ihnen eine Barriere auf, oder benötigen Sie eine Information in einer anderen Form, schreiben Sie uns bitte:

E-Mail: office@jugendwegweiser.at

Bitte nennen Sie dabei möglichst die betroffene Seite und worin die Schwierigkeit besteht. Wir antworten so rasch wie möglich und bemühen uns um Abhilfe oder um eine zugängliche Alternative.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden. Dort besteht die Möglichkeit eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Sozialministeriumservice — Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35, 8020 Graz
www.sozialministeriumservice.at

Fassung: v1

Fassung v1, Stand 11.10.2026.