AGB
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Jugend-Jobbörse auf jobboerse.jugendwegweiser.at durch Unternehmen. Mit der Registrierung erklären Sie sich mit ihnen einverstanden.
1. Anbieter
Die Jugend-Jobbörse ist ein Angebot der BAB Unternehmensberatung GmbH, Grillparzerstraße 26, A-8010 Graz, im Rahmen der Plattform Jugendwegweiser. Die vollständigen Angaben finden Sie im Impressum.
2. Wer die Jugend-Jobbörse nutzen darf
Die Jugend-Jobbörse richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die in der Steiermark Ferialjobs oder Pflichtpraktika anbieten. Ein Konto darf nur von einer Person angelegt werden, die berechtigt ist, für das Unternehmen zu handeln.
Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Ein Verbrauchergeschäft liegt nicht vor.
Für Jugendliche und Arbeitsuchende ist die Nutzung frei und ohne Konto möglich; für sie gelten diese Bedingungen nicht.
3. Kosten
Die Nutzung der Jugend-Jobbörse ist kostenlos. Es fallen weder für die Registrierung noch für das Veröffentlichen von Inseraten Gebühren an. Ein Entgelt wird auch künftig nicht rückwirkend eingehoben.
4. Registrierung und Konto
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie Inserate erstellen. Der Link ist 24 Stunden gültig; danach können Sie sich anmelden und einen neuen anfordern.
Ein Konto, dessen E-Mail-Adresse nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt wird, wird automatisch gelöscht.
Ihr Konto wird nicht geprüft oder freigegeben — geprüft wird jedes einzelne Inserat. Die Ablehnung eines Inserats ist keine Ablehnung Ihres Unternehmens: Sie können das Inserat überarbeiten und erneut einreichen.
Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten sorgfältig auf und geben Sie sie nicht weiter. Vermuten Sie einen Missbrauch, ändern Sie Ihr Passwort und verständigen Sie uns.
5. Ihre Verantwortung für den Inhalt
Für den Inhalt eines Inserats sind ausschließlich Sie verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn das Inserat von uns geprüft und freigegeben wurde. Die Prüfung dient der Qualität der Jugend-Jobbörse; sie ist keine rechtliche Beurteilung und befreit Sie nicht von Ihren Pflichten.
Sie sichern zu, dass Ihre Inserate den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Das betrifft insbesondere:
- Die Pflicht zur Entgeltangabe nach § 9 Abs 2 GlBG. Sie sind verpflichtet, in der Stellenausschreibung das für die Stelle geltende kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt anzugeben und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Ein Verstoß kann für Sie eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt allein bei Ihnen — die Jugend-Jobbörse prüft die Angemessenheit der Entgeltangabe nicht und kann sie nicht prüfen.
- Das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes. Stellen sind geschlechtsneutral auszuschreiben. Inserate dürfen nicht wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligen.
- Die Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz.
- Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
Nicht zulässig sind insbesondere Inserate, die keine echte offene Stelle betreffen, die in Wahrheit Werbung sind, die zur Zahlung eines Entgelts durch Bewerberinnen und Bewerber auffordern, oder die irreführende Angaben über Arbeitgeber, Tätigkeit oder Entlohnung enthalten.
Kontaktdaten für Bewerbungen werden öffentlich angezeigt. Geben Sie dort nur Daten an, die veröffentlicht werden dürfen. Betrifft es eine bestimmte Person, informieren Sie diese bitte.
6. Prüfung und Veröffentlichung
Jedes Inserat wird vor der Veröffentlichung von einer Person geprüft.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Wir können ein Inserat ablehnen, insbesondere bei Verstößen gegen Punkt 5, bei unvollständigen oder unklaren Angaben oder wenn es nicht zur Ausrichtung der Plattform passt. Eine Ablehnung wird Ihnen mit Begründung mitgeteilt, damit Sie das Inserat überarbeiten und erneut einreichen können.
Wir nennen bewusst keine feste Bearbeitungsdauer. Die Prüfung erfolgt durch Menschen und so zeitnah wie möglich. Die Warteschlange wird nach Wartezeit abgearbeitet — das am längsten wartende Inserat zuerst.
Auch Änderungen an einem bereits veröffentlichten Inserat werden geprüft. Bis zur Freigabe bleibt die bisherige Fassung online.
Wir dürfen offensichtliche Fehler im Text korrigieren — etwa Tippfehler oder Formatierung — ohne den Inhalt zu verändern. Solche Korrekturen werden protokolliert.
7. Laufzeit, Verlängerung und Ende
Ein freigegebenes Inserat bleibt bis zu dem Datum online, das Sie beim Erstellen unter „Online bis" angeben. Dieses Datum darf nicht nach dem Ende der Stelle liegen. Der Beginn der Stelle und das Datum „Online bis" dürfen höchstens 18 Monate in der Zukunft liegen.
14 Tage vor Ablauf erinnern wir Sie per E-Mail. Solange das Inserat online ist, können Sie es verlängern, indem Sie ein neues Datum „Online bis" wählen — höchstens bis zum Ende der Stelle. Eine reine Verlängerung wird nicht erneut geprüft.
Ein abgelaufenes Inserat kann nicht wieder aktiviert werden. Sie können es jedoch duplizieren — die Kopie ist ein neuer Entwurf und wird wie ein neues Inserat geprüft. So ist sichergestellt, dass nichts unbesehen erneut online geht.
Das Zurückziehen eines veröffentlichten Inserats ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Solange ein Inserat noch in Prüfung ist, können Sie die Einreichung dagegen zurücknehmen und weiterbearbeiten.
Nach Ablauf eines Inserats entfernen wir die Bewerbungskontaktdaten aus archivierten Inseraten automatisch.
8. Deaktivierung und Sperre
Wir können ein veröffentlichtes Inserat offline nehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass es gegen Punkt 5 verstößt. Sie werden darüber mit Begründung verständigt und können das Inserat überarbeiten und erneut einreichen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können wir ein Unternehmenskonto sperren. Eine Sperre wird begründet und mitgeteilt; die Inserate des Unternehmens sind dann nicht mehr öffentlich sichtbar. Das Konto und seine Aufzeichnungen bleiben erhalten, damit eine spätere Klärung möglich ist.
Sie können die Löschung Ihres Kontos jederzeit verlangen.
9. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um einen durchgehenden Betrieb, schulden ihn aber nicht. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle beim Hoster können zu Unterbrechungen führen. Ein Anspruch auf ununterbrochene Erreichbarkeit besteht nicht.
10. Haftung
Die Jugend-Jobbörse stellt eine Plattform zur Verfügung; sie vermittelt keine Arbeitsverhältnisse und wird nicht Vertragspartei zwischen Unternehmen und Bewerberinnen oder Bewerbern.
Wir haften nicht für Inhalte, die Sie einstellen, und nicht für das Zustandekommen oder den Inhalt von Arbeitsverhältnissen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Stellt ein Dritter Ansprüche wegen eines von Ihnen eingestellten Inserats, halten Sie uns schad- und klaglos.
11. Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen ändern, etwa bei rechtlichen Neuerungen oder Änderungen am Angebot. Jede Fassung trägt eine Kennung; gespeichert wird, welcher Fassung Sie bei der Registrierung zugestimmt haben.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist das für Graz sachlich zuständige Gericht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung: v2
Fassung v2, Stand 11.10.2026.